Immer wieder herrscht Unsicherheit, welches Gewerk nun Daueranker montieren soll und darf. In erster Linie haftet der Gerüstbauunternehmer für die Standsicherheit seines Gerüstes und somit kann das Verankern des Gerüstes auch nur durch den Gerüstbauer geschehen. Montieren kann und darf unser Dauerankersystem aber jeder Unternehmer, der zulassungskonform unsere Daueranker montiert. In der Praxis setzt der Gerüstbauer zur Einrüstung kurze Ringösen ein, der Fassadenbauer sollte in Absprache mit dem Gerüstbauunternehmer die Daueranker montieren und das Gerüst danach vom Aufsteller umankern lassen. Dies hört sich im ersten Augenblick etwas umständlich an, macht aber viel Sinn bei genauerer Betrachtung. Lesen Sie weiter in Frage 7.
Fortsetzung aus Punkt Frage 6. Der Gerüstbauunternehmer kann nur schwerlich für einen Teil der Fassade (in diesem Fall die Dauerankerpunkte) eine Gewährleistung übernehmen, da der Daueranker zum Teil der Fassade und somit Teil des Bauwerkes wird. Dieses muss nicht nur korrekt und zulassungskonform montiert werden, sondern auch fachgerecht in die Fassade integriert werden. Die Anarbeitung im WDV-System oder der Vorhangfassade erfolgt durch den Fassadenbauer und dieser steht in der Gesamtgewährleistung für sein Gewerk. Hier geht es schließlich auch darum, dass die Daueranker auch nach einem optisch ansprechenden Raster montiert werden und fallen somit unseres Erachtens in die Gewährleistung der Fassade. Diese Kooperation sollte in enger Abstimmung der Gewerke geschehen und hat sich in der Praxis schon hundertfach bewährt. Da auch die Verschlusskappen zumeist in Fassadenfarbe gestrichen werden sollen, empfiehlt sich auch hier der Einbau durch den Fassadenbauer. Dieser hat die richtigen Dichtmittel (wie z.b. Acryl), kann nach dem Eindrehen der Verschlusskappen diese gleich mit der Originalfarbe der Fassade versehen und zugleich sicherstellen, das sein Gewerk auch fachgerecht abgeschlossen ist.
Die Montage unseres Systems ist unter Punkt 5 bereits beschrieben und dauert für die reine Dauerankermontage gerade mal 2-3 Minuten, als Zeitrichtwert, den wir ermittelt haben. Mithilfe unseres Montagewerkzeuges, das in handelsübliche Bohrmaschinen passt, dauert dieser Montagevorgang sogar nur 1-2 Minuten. Da der Dämmblock nur aufgesteckt wird, empfiehlt sich die Montage erst kurz vor Anbringung des WDV-System am jeweiligen Ankerpunkt. Dieser Vorgang ist binnen Sekunden zu realisieren und auch das Eindrehen der Verschlusskappe geht äußerst schnell, da unser Daueranker ein vorgefertigtes Innengewinde hat, das unsere Ösenschrauben, wie auch unsere Verschlusskappen passgenau aufnimmt.
DIN 4426 ist eine reine Planungsnorm, keine eingeführte Bauregel. Daher richtet sich die DIN 4426 unseres Wissens nach in erster Linie an Planer/Architekten und Bauherrn, die in der Pflicht stehen, diese Norm auch umzusetzen und einzuhalten. Demnach macht sich auch jeder Bauherrn haftbar, der sich bewusst oder unbewusst der Umsetzung der DIN 4426 widersetzt.
Anbei ein Auszug aus dem Merkblatt zur Verankerung von Arbeits- und Schutzgerüsten in Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen, herausgegeben von der Bundesinnung Gerüstbau und Bundesverband Gerüstbau aus März 2009. Dies ist auch der Quellennachweis.
„Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung-BaustellV) von 1998 fordert vom Bauherren, allgemeine Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Zu diesen Grundsätzen zählt die Norm DIN 4426:2001-09: „Sicherheits- technische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege“. Sie legt unter Ziffer 7 „Verankerung von Gerüsten an Fassaden“ fest: „Werden die tragenden Bauteile einer Außenwand mit Platten bekleidet, oder werden Vorhangfassaden angebracht, so sind dauerhaft eingebaute Verankerungsvorrichtungen für Fassadengerüste vorzusehen. Der vertikale Abstand zwischen den Verankerungsebenen darf 4,0 m nicht überschreiten, der horizontale Abstand der Vorrichtungen wird nicht festgelegt. Die Vorrichtungen sind für folgende Kräfte zu bemessen: Rechtwinklig zur Fassade 2,25 kN je Meter Fassadenlänge, parallel zur Fassade 0,75 kN je Meter Fassadenlänge. Beträgt der vertikale Abstand weniger als 4,00 m, dürfen die Kräfte proportional abgemindert werden. An Gebäudekanten (z. B. Traufkanten, Gebäudeecken) sind die angegebenen Kräfte zu verdoppeln. Auf Verankerungsvorrichtungen darf verzichtet werden, wenn Fassadenbefahranlagen vorhanden sind oder die Außenwandhöhe des Gebäudes 8,00 m nicht überschreitet.“ Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind plattenartige Bekleidungen der Fassade. Insofern sind die genannten dauerhaften Ankersysteme auch bei WDVS vorzusehen. Der Einbau dieser Daueranker ist keine im Berufsbild des Gerüstbauer-Handwerks enthaltene Leistung und muss von Fachbetrieben des Fassadenbaus realisiert werden. Daueranker sind Stand der Technik und beugen Schäden vor! Unabhängig von den Regelungen der Norm DIN 4426 sollten Bauherr und Planer auch bedenken, dass das Bauwerk zu einem späteren Zeitpunkt für Schönheitsreparaturen und/oder Sanierungsarbeiten wieder eingerüstet werden muss. Wenn keine dauerhaften Verankerungssysteme in der Fassade vorhanden sind, so wird jede spätere Einrüstung zu Schäden am WDVS führen müssen. Ein an langen Ringösenschrauben befestigtes Gerüst muss sich – ungeachtet der Tatsache, dass eine solche Ausführung nicht standsicher ist – unter Einwirkung von Windlasten zwangsläufig bewegen. Die Verformungen der Ankerschraube verursacht Schäden in der Wärmedämmung. Die durch die verformten Anker entstehenden trichterförmigen Schadstellen führen zu Wärmebrücken und haben hässliche optische Beeinträchtigungen zur Folge. Diese Schäden können nur dann vermieden werden, wenn entweder Daueranker eingebaut werden oder die parallel zur Fassade wirkenden Kräfte durch geeignete andere konstruktive Maßnahmen aufgenommen werden können, sodass eine Verformung der Ankermittel in der Wärmedämmung ausgeschlossen wird. Konstruktionen zur Aufnahme parallel zur Fassade wirkender Lasten. Wenn ein Bauherr und/oder ein Planer – trotz der guten Gründe, die für Daueranker sprechen – darauf besteht, dass das Gerüst mit „langen Ankerschrauben“ ausgeführt werden soll, so ist dies bei Einhaltung des in den technischen Regelwerken geforderten Sicherheitsniveaus technisch nur dann möglich, wenn entsprechende Konstruktionen zur Aufnahme der parallel zur Fassade wirkenden Lasten ausgeführt werden (z. B. Umleitung der Kräfte parallel zur Fassade über fachwerkartige Rohr-Kupplungskonstruktionen unter den Belagebenen im Eckbereich des Gerüstes in Anker, die lotrecht zur betrachteten Fassade eingebaut sind; Stirnseitige Verankerung des Gerüstes in Erkern, Balkonen o. ä.). Ohne derartige Konstruktionen ist das mit ‚langen Ankern‘ ausgeführte Gerüst nicht standsicher!“
Alle hier beantworteten Fragen und Aussagen stellen keine Gewähr für Ihre Richtigkeit dar, sondern sind zusammengetragene Informationen, aus Gesprächen mit Experten und Fachleuten, entsprechender Fachliteratur und Erfahrungswerten. Eine Haftung hierzu wird vom Autor und dem Betreiber dieser Homepage nicht übernommen und ist ausgeschlossen. Änderungen behalten wir uns jederzeit vor und entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand des Verfassers. Es obliegt jedem Anwender sich selbst zu informieren und die entsprechenden Regeln und Normen nach neuestem Stand einzuhalten.